Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Grundsätzlich sind in Deutschland zwei Bestattungsarten zulässig:

Die Erdbestattung und die Feuerbestattung.

Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See oder der etwaigen Verstreuung von Aschen auf zugelassenen Flächen. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper in einem Krematorium eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt.

Die Erdbestattung

Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Bestattungsform zur Individualität des Verstorbenen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Kosten an. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Grabarten.
 

  Wahlgrab (Erd,-Feuerbestattung)

Schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen – das ist möglich, wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung.
 

  Reihengrab (Erd,-Feuerbestattung)

In Reihen platzierte Gräber werden in chronologischer Folge vom Friedhofsträger vergeben und belegt: Die Reihe wird mit jedem verstorbenen Individuum fortgeführt. Die Grabstellen sind also für nur eine Bestattung ausgelegt. Familienangehörige müssen später an einem separaten Platz bestattet werden. Reihengräber können nach Ablauf der Ruhefrist nicht verlängert werden.
 

  Rasengrab (Pflegefrei - Erd,-Feuerbestattung)

Auf einem Rasengrab ist in der Regel ein Grabstein platziert oder eine Namenstafel wird in die Grasnarbe eingelassen, vorgeschrieben ist das jedoch nicht. Für Pflege des Rasens ist der Friedhofsträger verantwortlich.

Die Feuerbestattung

Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen ist ebenso notwendig wie eine zweite Leichenschau vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium. Vergleichbar mit der Dekomposition des Körpers bei einer Erdbestattung, kommt es bei der Verbrennung durch auf 800 Grad erhitzte Luft zu einer Dehydrierung. Der Vorgang ist jedoch viel schneller abgeschlossen: Er dauert nur ca. 90 Minuten. Nach der Verbrennung nimmt eine Aschekapsel die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Bestattet wird die Kapsel in einer weiteren Urne.

 

Grabarten (Feuerbestattung)

Neben den oben beschriebenen Grabarten zur Erdbestattung, gibt es bei der Feuerbestattung weitere Beisetzungsformen:

 

Urnenwände

•   Als Kolumbarium wird eine Urnenwand bezeichnet. Jede der Kammern in dieser Wand kann eine oder mehrere Urne aufnehmen. Eine Gravur, meist in eine Mamorplatte gemeißelt, erinnert an die Verstorbenen.

 

Baumbestattung (auch Waldbestattung oder Naturbestattung)

•   Die Urne mit der Asche wird mit etwas Abstand zum Stamm im Wurzelbereich des Baumes beigesetzt. Meistens werden hier kleine Namenstafln der Verstorbenen am Baum angebracht. Hier gibt es einige Firmen, die sich auf diese Beisetzungsform spezialisiert haben. Die bekanntesten sind hier Friedwald oder Ruheforst. Aber auch zahlreiche kommunale Friedhofsträger bieten mittlerweile die Möglichkeit der Baumbestattung an.

 

Seebestattung

•   Fühlte sich die verstorbene Person zu Lebzeiten dem Meer eng verbunden, bietet sich eine Seebestattung an. Hierzu wird die Totenasche von der Aschekapsel in eine spezielle Seeurne umgebettet. Nach altem seemännischem Brauch wird die Urne mit dem Schiff ins Beisetzungsgebiet gebracht und dort über sogenanntem rauen Grund ins Wasser gelassen. Dort löst sie sich innerhalb kurzer Zeit auf dem Meeresgrund auf und gibt die Asche frei. Der größte Teil der Asche verbleibt als kleiner Hügel am Meeresboden und wird mit Sedimenten und Schwebeteilchen zugedeckt. Die Ruhestätte am Meeresboden bis in alle Ewigkeit - bewacht von Aurelien, Muscheln und Seesternen.

 

Flussbestattung

•   In Deutschland nicht zulässig aber dafür in einigen Nachbarländern wie den Niederlanden oder der Schweiz.

 

Diamantbestattung

•   Die deutsche Rechtsprechung besagt, dass die Asche von Verstorbenen genauso zu behandeln ist, wie ein Leichnam, weshalb die Asche als unteilbar gilt und man davon nichts entnehmen darf. In Deutschland also nicht zulässig, kann aber über Umwege in Nachbarländern vollzogen werden. Hierbei wird einem kleinen Teil der Totenasche der Kohlenstoff entzogen und daraus unter hohem Druck und enormer Hitze ein Kristall gezüchtet. Die verbleibende Asche (99,999%) muss danach beigesetzt werden.

 

Luftbestattung

•   In Deutschland nicht zulässig aber dafür in einigen Nachbarländern wie den Niederlanden oder der Schweiz. Hierbei wird von einem Ballon aus die Totenasche in die Atmosphäre gestreut und so in die Welt getragen.

Zahngold

Leider hört man hin und wieder unheimliche Geschichten, von "Bestattern", welche sich am Zahngold oder etwaigen anderen Edelmetallen von Verstorbenen bereichern.

Von solchen unseriösen und pietätlosen Machenschaften mancher "Kollegen" möchten wir uns strikt distanzieren und arbeiten deshalb mit Krematorien zusammen, welche sich verpflichten, eben solche Edelmetalle bei der Asche des Verstorbenen zu belassen und mit der Aschekapsel zu versiegeln.

Wir sind der Auffassung, dass dies die richtige Art und Weise ist, einen verstorbenen Menschen in voller Würde zur letzten Ruhe zu betten.